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Wahl der Vertrauenslehrkraft

Zu den Aufgaben der Klassenleiterin / des Klassenleiters gehören

  • die Betreuung und Beratung in formalen Fragen,
  • die pädagogische und persönliche Beratung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler.

Die Klassenleitung ist in beiden oben genannten Bereichen nach wie vor der erste Kontakt- und Ansprechpartner.

Es gibt unter Umständen besonders gravierende Problemsituationen, in denen eine Schülerin / ein Schüler eine Lehrkraft ihres / seines besonderen Vertrauens braucht. Dies kann zunächst die Klassenleitung, dann aber auch eine der speziell geschulten Beratungslehrkräfte unserer Schule  sein, die mit der Schülerin / dem Schüler Probleme in vertraulichem Rahmen besprechen und bei der Suche nach einer geeigneten Lösung unterstützend tätig werden.

Es sollte für die Schülerinnen und Schüler  jedoch auch die Möglichkeit bestehen, eine weitere Lehrkraft ausdrücklich zu benennen.

Die Vertrauenslehrerin /  der Vertrauenslehrer

  • ist die Ansprechpartnerin / der Ansprechpartner für gravierende persönliche Probleme im privaten und schulischen Bereich.
  • wird zu Beginn des zweiten Halbjahres nach einem Wechsel der Klassenleitung von jeder Schülerin / jedem Schüler durch schriftliche Benennung gewählt.
  • ist gleichermaßen Ansprechpartner/in für Schüler/innen wie für Eltern und weitere Lehrkräfte.
  • ist – auf Wunsch der Schülerin / des Schülers - im verantwortbaren Rahmen (Ausnahme: z.B. massive gesundheitliche Probleme, gravierende Bedeutung für die schulische Laufbahn …) zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese ist nur nach entsprechender Information der Schülerin / des Schülers aufhebbar.

Sollten sich in der Beziehung zwischen Vertrauenslehrer/in und Schüler/in grundlegende Störungen ergeben, die kein vertrauensvolles Miteinander mehr gewährleisten, kann die Schülerin / der Schüler nach entsprechender Information eine andere Vertrauenslehrerin / einen anderen Vertrauenslehrer benennen.

Wie auf der Lehrer- und der Schulkonferenz beschlossen, sind die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I durch die Klassenleitung und die SV darüber informiert worden, dass sie für  Problemsituationen, in denen besonders gravierende Probleme eine Rolle spielen, eine Lehrkraft des besonderen Vertrauens („Vertrauenslehrerin“ / „Vertrauenslehrer“) benennen können.

Hier kann der Informations- und Wahlzettel für die Benennung einer Vertrauenslehrkraft heruntergeladen werden |Link|